Sachverständige in der Nähe erstellen Ihnen individuelle Angebote für ein Bodengutachten:
| Datum | 24.09.2026, 10:53 Uhr | |
| Beschreibung | Ich benötige ein Bodengutachten. Das Landratsamtes schreibt mir dazu folgendes: Damit Sie vergleichbare Angebote der Ingenieurbüros erhalten können, hier der erforderliche Untersuchungsumfang für die orientierenden bodenschutzrechtlichen Untersuchungen auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1248, Gmkg. Treuchtlingen. Die Untersuchungen sind konform zu den aktuell gültigen LfU-Merkblättern sowie den gesetzlichen Vorgaben (u.a. BBodSchG) durchzuführen. Die Halle umfasst ca. 2.500 m². Es sind mindestens 12 Rammkernsondierungen in der Halle niederzubringen, der Abstand und die Lage sind an die örtlichen Gegebenheiten unter Berücksichtigung der vermutlichen Belastungsschwerpunkte festzulegen. Die Belastungsschwerpunkte sind ggf. unter Mithilfe des Mieters bzw. der Mitarbeiter festzulegen, falls dieser keine Angaben macht, können die Verunreinigungen des Boden Anhaltspunkte geben. In jedem Fall sind die Sondierungen repräsentativ zu verteilen. Im Bereich der Schrottpresse und der Reifenpresse ist auf jeden Fall jeweils 1 Rammkernsondierung niederzubringen. Darüber hinaus sind auch außerhalb 2 Sondierungen in dem Bereich niederzubringen, in dem Schrottautos abgestellt wurden (südwestliche Einfahrt, auffälliges Pflaster). Die Profile sind anzusprechen, eine entsprechende horizontierte fachgerechte Probenahme hat zu erfolgen. Die Bodenproben sind auf folgende Parameter zu untersuchen: MKW, PAK, Kohlenwasserstoffe (C10-C40 sowie C5-C9), BTEX, LHKW. Sofern möglich, ist eine vertikale Abgrenzung angetroffener Schadstoffbelastungen / organoleptischer Auffälligkeiten zu treffen. Es ist eine Gefährdungsbeurteilung bezüglich der Gefährdung des Grundwassers zu treffen. | |
| Ausführungsort | DE - 91757 Treuchtlingen | |