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Datum
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08.09.2011, 16:34 Uhr
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BeschreibungTeile meines Grundstücks stehen bei anhaltend feuchter Witterung unter Wasser. Der Wasser-/Abwasserzweckverband fordert, bevor ich Oberflächenwasser ins Abwassersystem einleiten darf, ein Bodengutachten aus dem hervorgeht, dass das anfallende Wasser nicht ausreichend versickern kann.
AusführungsortDE - 01689 Weinböhla